Verschwiegenheitserklärung

Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Im Fall der unberechtigten Weitergabe des Exposés oder der Informationen aus dem Exposé an Dritte ist der Empfänger (nachfolgend Auftraggeber genannt) für den Fall des Vertragsschlusses durch den Dritten verpflichtet, dem Makler die vertraglich vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

Angaben und Haftung

Die in dem Exposé enthaltenen Informationen beruhen ausschließlich auf den Angaben des Verkäufers oder Vermieters, von Behörden oder anderen Dritten. Wir übernehmen daher keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Exposé enthaltenen Angaben und Informationen. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten begrenzt, sofern die Pflichtverletzung nicht zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers führt.

Vorkenntnis

Der Auftraggeber hat für den Fall der Kenntnis des Objektes bzw. des Eigentümers des Objektes diesen Umstand dem Makler unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, so hat der Empfänger dem Makler im Wege des Schadensersatzes die in Erfüllung des Auftrages nutzlos gewordenen Aufwendungen zu ersetzen, die diesem dadurch entstanden sind, dass der Empfänger ihn nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.

Anhang: Verschwiegenheitserklärung-NDA (PDF)